Satzung

Satzung der Ortsgemeinschaft
Hürth-Kendenich, gegründet 1955

Neufassung der „Satzung der Dorfgemeinschaft Kendenich“ aus dem Jahre 1965,
gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 24.11.1992 geändert.

Erneut geändert gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 24.11.2004.

Erneut geändert gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 22.11.2017.

§ 1 Name, Sitz und Zweck der Ortsgemeinschaft.

Die Einwohner von Hürth- Kendenich bilden die Ortsgemeinschaft mit ihrem
Sitz in Hürth- Kendenich und haben das Recht zu wählen und gewählt zu werden.
Ebenso auch alle außerhalb von Hürth- Kendenich wohnenden Mitglieder
derjenigen Vereine, die der Ortsgemeinschaft Hürth- Kendenich angeschlossen sind.
Die Ortsgemeinschaft Hürth-Kendenich verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck und Aufgaben der Ortsgemeinschaft sind:
1.) Förderung der Heimatpflege und der Heimatkunde
2.) Förderung des traditionellen Brauchtums, einschließlich des Karnevals, der Fastnacht
und des Faschings
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
1.) Jährliche Organisation und Durchführung einer Seniorensitzung
2.) Jährliche Organisation und Durchführung eines Tagesausflugs für Senioren
3.) Jährliche Organisation und Durchführung eines Karnevalsumzuges
4.) Finanzielle Unterstützung von Tollitäten gemäß Tollitätenvereinbarung
5.) Organisation und Durchführung der Dorfkirmes.

§ 2 Selbstlosigkeit

Die Ortsgemeinschaft Hürth-Kendenich ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Vereinsmittel

Mittel der Ortsgemeinschaft Hürth-Kendenich dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln
der Ortsgemeinschaft Hürth-Kendenich.

§ 4 Ausschluß von Begünstigungen

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Keine Parteipolitische Tätigkeit

Jede parteipolitische Tätigkeit der Ortsgemeinschaft Hürth-Kendenich ist untersagt.

§ 6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden und dem erweiterten
Vorstand.

§ 7 Geschäftsführender Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem
1. und 2. Vorsitzenden
1. und 2. Geschäftsführer
1. und 2. Kassierer
und mindestens einem Beisitzer bis zu maximal fünf Beisitzern.
Er wird von der Jahreshauptversammlung für den Zeitraum von drei Jahren gewählt.
Die Abwahl des Vorstandes kann nur mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.

§ 8 Erweiterter Vorstand

Der erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus dem geschäftsführenden
Vorstand, den Delegierten der Vereine, die der Ortsgemeinschaft angeschlossen
sind (s. Anhang), den Pfarrern beider Konfessionen, dem Ortsvorsteher,
den beiden Schulleitern und den Leitern der ortsansässigen Banken.

§ 9 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr beginnt am 01.11. des Jahres und endet am 31.10. des
folgenden Jahres

§ 10 Kassenprüfer

Die Prüfung der Kassengeschäfte übernehmen 2 Kassenprüfer, die im gleichen
Turnus wie der Vorstand (alle 3 Jahre) neu zu wählen sind.

§ 11 Verpflichtung

Der geschäftsführende Vorstand ist verpflichtet, über die Jahreshauptversammlung
und alle Vorstandssitzungen vom Geschäftsführer ein Protokoll anfertigen
und vom Vorsitzenden und Geschäftsführer unterzeichnen zu lassen.

§ 12 Einladung und Beschlussfassung

Einladungen haben schriftlich an alle Haushalte mindestens 14 Tage vorher mit Angabe
der Tagesordnung zu erfolgen. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands,
des erweiterten Vorstands und der Jahreshauptversammlung fassen Beschlüsse
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit
gilt ein Antrag als abgelehnt.
Auf Antrag von mindestens 10% der Anwesenden Mitglieder muss die Wahl in geheimer
Abstimmung erfolgen. 

§ 13 Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung wird zu Beginn des Geschäftsjahres durch den
Vorstand einberufen und die Tagesordnung jedem Haushalt schriftlich bekanntgegeben.
Mindestens einmal im Jahr ist eine Jahreshauptversammlung einzuberufen.
Die Jahreshauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienen Mitglieder
beschlussfähig und wird von einem Vorstandsmitglied – in der Regel vom Vorsitzenden
- geleitet. Über Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung
entscheidet die Versammlung.
Zu den Aufgaben der Jahreshauptversammlung gehören turnusmäßig:
• Wahl und Abwahl des Vorstands (die Wiederwahl ist zulässig),
• Entlastung des Vorstands,
• Wahl eines/einer Versammlungsleiters/leiterin,
• Wahl der Kassenprüfer/innen (die Wiederwahl ist zulässig),
• Entgegennahme des Geschäftsberichts,
• Bestätigung von Arbeitsgruppen.

§ 14 Finanzierung

Die Finanzierung der Ortsgemeinschaft erfolgt durch Haussammlungen,
freiwillige Spenden sowie durch Zuschüsse und Zuwendungen von öffentlichrechtlichen
Institutionen.

§ 15 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen werden vom Vorstand im Vorfeld beraten und der
Jahreshauptversammlung zum Beschluss vorgelegt. Die Versammlung kann eine Satzungsänderung
genehmigen, wenn mindestens eine 2/3 Mehrheit festgestellt wird.

§ 16 Auflösung der Ortsgemeinschaft

Die Auflösung der Ortsgemeinschaft kann mit einer 2/3 Mehrheit der
anwesenden Mitglieder in einer eigens zu diesem Zweck unter Angabe der
Tagesordnung einberufenen Jahreshauptversammlung beschlossen werden.
Zu dieser Versammlung ist jeder Haushalt schriftlich durch Rundschreiben
einzuladen. Bei Auflösung der Ortsgemeinschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Sozialamt der Stadt Hürth, das es unmittelbar
und ausschließlich für mildtätige Zwecke im Bereich der Betreuung alter
Menschen zu verwenden hat.

Für den Vorstand: Hürth- Kendenich, den 22.11.2020

1. Vorsitzender Karl-Heinz Hellmick
2. Vorsitzender Andreas Tretbar
1. Geschäftsführer Frank Krausen
2. Geschäftsführerin Andre Karwatka
1. Kassierer Josef Schöddert
2. Kassiererin Andre Vigitoris
Beisitzer: 
Frank Baer
Thomas Leidner
Ralf Rogowski
Marcia Vigitoris
Thomas Klug

Anlage 1 zu § 8 der geänderten Satzung vom 21.11.2004
Mitgliedsvereine der Ortsgemeinschaft Hürth-Kendenich zum 24. November 2004:
1 Die Költer
2 KG Burgknappen Rut Wiess Hürth Kendenich 1949 e. V
3 KG Grön Wiess Heidejäger Hürth Kendenich von 1958
4 Quartettverein 1881 Kendenich
5 Radsportfreunde Hürth Kendenich
6 Stammtisch EX Tollitäten
7 SV 1931 Kendenich e. V
.8 Tambourcorps Edelweiß Hürth Kendenich e. V
9 TC Burg Hürth Kendenich
10 Turnverein Edelweiß Hürth Kendenich
13.08.2011 Antrag Gestellt auf Mitgliedschaft in der Ortsgemeinschaft Hürth- Kendenich
vom Junggesellenverein „Germanitas“ Kendenich.
23.11.2011 Auf Vorschlag des erweiterten Vorstandes wurde auf der Jahreshauptversammlung
2011
der Junggesellenverein „Germanitas“ Kendenich einstimmig als
Mitglied in die Ortsgemeinschaft Hürth- Kendenich aufgenommen.
11 Junggesellenverein „Germanitas“ Kendenich
Anlage 2 zu § 1 Tollitätenbvereinbarung
Vereinbarung zur Durchführung des Karnevals
und Förderung des Brauchtums in Kendenich
Präambel
Der Karneval hat sich über viele Jahrzehnte als heimatbezogenes Brauchtum
in Kendenich entwickelt und ist als solches entsprechend zu fördern.
Die Ortsgemeinschaft Kendenich schließt daher mit den angeschlossenen
Vereinen eine Vereinbarung zur finanziellen Unterstützung der jeweiligen
Tollitäten ab.
§ 1 / Abschließende Parteien
Die Vereinbarung wird zwischen der Ortsgemeinschaft Kendenich und den
nachfolgenden 11 Vereinen geschlossen:
Die Költer,
KG Burgknappen,
KG Heidejäger,
Quartettverein Kendenich,
Radsportfreunde Kendenich,
Stammtisch EX Tollitäten,
SV Kendenich,
Tambourcorps Edelweiß,
TC Burg Kendenich,
Turnverein Edelweiß, 
JGV Germanitas Kendenich
§ 2 / Höhe der Vereinszuwendung
Die genannten Vereine unterstützen die amtierende/n Tollität/en für die
jeweils aktuelle Session – soweit es ihre finanzielle Lage zulässt - mit dem
folgenden Unterstützungsbeitrag:
1.1. Kindertollität € 50,-
1.2. Tollität Prinzessin/Prinz € 75,-
1.3. Tollität Prinzenpaar € 75,-
1.4. Dreigestirn € 75,-
Die in § 2 aufgeführten Zuschüsse sind bei Vorhandensein einer Tollität
von den Vereinen bis zum 31.12. der aktuellen Session auf das Konto der
Ortsgemeinschaft mit dem Vermerk “Tollitätenzuschuss“ einzuzahlen.
§ 3 / Höhe der OG-Zuwendung
Ergänzend zu dem vereinbarten Zuschuss (§ 2) wird von der Ortsgemeinschaft
– soweit es die finanzielle Lage zulässt - ein Betrag für die Ornate
an die amtierende Tollität mit dem nachfolgend aufgeführten Unterstützungsbeitrag
gewährt:
1.5 Kindertollität € 400,-
1.6 Tollität Prinzessin/oder Prinz € 500,-
1.7 Tollität Prinzenpaar € 1.000,-
1.11 Dreigestirn € 1.500,-
Die in den §§ 2 u. 3 aufgeführten Zuschüsse werden dann nach Absprache
aller Beteiligten bis zum 31.12 der aktuellen Session an die Tollität/en
übergeben.
§ 4 / Aussetzen
Sollte in einer Session keine Tollität zu Verfügung stehen, oder die gemeldete
Tollität zurücktreten, wird die Ortsgemeinschaft alle möglichen Anstrengungen
unternehmen, damit Ersatz gefunden wird. Sollten diese Bemühungen
ohne Erfolg bleiben, wird der Karnevalszug als Kappenfahrt
1
durchgeführt und die Zuschusszahlung durch die Vereine und der Ortsgemeinschaft
entfällt.
§ 5 / Proklamation
Die Abholung der jeweiligen Tollität zum Ort der Proklamation wird von
der Ortsgemeinschaft organisiert und verantwortet.
Die Organisation und Ausrichtung der Proklamation obliegt der Verantwortung
der zu proklamierenden Tollität.
Tollitäten, die ohne Unterstützung eines Vereins eine Session in Kendenich
bestreiten wollen, können zur Ausrichtung der Proklamation bei der Ortsgemeinschaft
anfragen.
Soll die Proklamation durch die Ortsgemeinschaft ausgerichtet werden,
können die angeschlossenen Vereine um Unterstützung gebeten werden.
§ 6 / Laufzeit/Änderungen
Diese Brauchtumsvereinbarung tritt mit der Session 2016/2017 in Kraft.
Diese Brauchtumsvereinbarung hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert
sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht durch eine
der genannten Parteien gekündigt wird.
Mit der Unterschrift des Vorsitzenden der Ortsgemeinschaft und der Vorsitzenden
oder Vertreter der angeschlossen Vereine ist die Vereinbarung
gültig.
Hürth-Kendenich den __________________________________
Ortsgemeinschaft Kendenich _____________________________
2
3
Die Költer _____________________________
KG Burgknappen _____________________________
KG Heidejäger _____________________________
Quartettverein Kendenich _____________________________
Radsportfreunde Kendenich _____________________________
Stammtisch EX Tollitäten _____________________________
SV Kendenich _____________________________
Tambourcorps Edelweiß _____________________________
TC Burg Kendenich _____________________________
Turnverein Edelweiß _____________________________
JGV Germanitas Kendenich _____________________________
4
Anlage 3 zu § 7 Geschäftsführender Vorstand

Vorstand der Ortsgemeinschaft Hürth- Kendenich 2001 bis 2004
1. und 2. Vorsitzender Frank Baer, Karl Heinz Hellmick,
.1. und 2. Geschäftsführer Josef Schöddert, Guido Willerscheidt,
1. und 2. Kassierer Peter Baer, Peter Berger
3 Beisitzer Matthias Könen, Klara Fanenbruck, Martina Bertram

Vorstand der Ortsgemeinschaft Hürth- Kendenich 2004 bis 2007
1. und 2. Vorsitzender Frank Baer, Karl Heinz Hellmick,
.1. und 2. Geschäftsführer Josef Schöddert, Birgit Heikamp,
1. Und 2. Kassierer Peter Baer, Wolfgang Grützner
3 Beisitzer Matthias Könen, Klara Fanenbruck, Thomas Leidner

Vorstand der Ortsgemeinschaft Hürth- Kendenich 2007 bis 2010
1. und 2. Vorsitzender Frank Baer, Karl Heinz Hellmick,
.1. und 2. Geschäftsführer Birgit Heikamp, Hermann Starzonek ab April 2008
1. Und 2. Kassierer Josef Schöddert, Wolfgang Grützner
3 Beisitzer Matthias Könen, Klara Fanenbruck, Thomas Leidner

Vorstand der Ortsgemeinschaft Hürth- Kendenich 2010 bis 2013
1. und 2. Vorsitzender Karl Heinz Hellmick, Hermann Starzonek
.1. und 2. Geschäftsführer Birgit Heikamp, Matthias Könen
1. Und 2. Kassierer Josef Schöddert, Wolfgang Grützner
4 Beisitzer Ralf Außem, Klara Fanenbruck, Thomas Leidner Frank Baer

Vorstand der Ortsgemeinschaft Hürth- Kendenich 2013 bis 2016
1. und 2. Vorsitzender Karl Heinz Hellmick, Hermann Starzonek
.1. und 2. Geschäftsführer Ralf Außem, Birgit Heikamp
1. Und 2. Kassierer Josef Schöddert, Matthias Könen
4 Beisitzer Wolfgang Grützner, Thomas Leidner Frank Baer Susi Kronenberg
Wolfgang Grützner März 2015 verstorben
Ersatz ab 2016 Sebastian Schöddert

Vorstand der Ortsgemeinschaft Hürth- Kendenich 2016 bis 2019
1. und 2. Vorsitzender Karl Heinz Hellmick, Birgit Heikamp
.1. und 2. Geschäftsführer Ralf Außem, Vanessa Schumacher
1. Und 2. Kassierer Josef Schöddert, Carmen Jochheim
5 Beisitzer Thomas Leidner, Frank Baer, Susanne Kronenberg,
Sebastian Schöddert, Andreas Tretbar

Vorstand der Ortsgemeinschaft Hürth- Kendenich 2019 bis 
1. und 2. Vorsitzender Karl Heinz Hellmick, Andreas Tretbar
.1. und 2. Geschäftsführer Frank Krausen, Andre Karwatka
1. Und 2. Kassierer Josef Schöddert, Andre Vigitoris
5 Beisitzer Thomas Leidner, Frank Baer, Ralf Rogowski,
Thomas Klug, Marcia Vigitoris,
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